Hochschulpraktikant/-in für die Abteilung VI
Bundesverwaltungsgericht BVGer
- Anstellung
- Praktikum
- Ort
- St. Gallen
Zusätzliche Informationen
Dauer des <em>Praktikums</em>: mindestens sechs Monate
Zulassung zu einem Hochschulpraktikum beim Bundesverwaltungsgericht: das abgeschlossene juristische Studium sollte nicht länger als 18 Monate zurückliegen, es sei denn das <em>Praktikum</em> wird als Praxisnachweis für die Anwaltsprüfung
Ausgeschrieben heute
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