Studentenjob in der Schweiz 2026: Stunden, AHV und Steuern

Auf einen Blick
Mit Schweizer Pass oder Niederlassungsbewilligung C gibt es für deinen Studentenjob kein besonderes Stundenlimit. Mit einer Aufenthaltsbewilligung B zur Ausbildung darfst du im Semester höchstens 15 Stunden pro Woche arbeiten, in den Semesterferien auch Vollzeit, in manchen Kantonen nur auf Gesuch. Aus einem Drittstaat geht das erst sechs Monate nach Studienbeginn und nur mit Bewilligung, die dein Arbeitgeber beantragt.
Der Rest hängt an ein paar Frankenbeträgen, die kaum jemand kennt. Bis 2’500 Franken pro Arbeitgeber geht vom Lohn nur AHV ab, wenn du es verlangst. Ab 5’000 Franken Lohn mit AHV-Abzug ist der AHV-Mindestbeitrag gedeckt, den Studierende sonst selbst zahlen. Über 22’680 Franken bei einem Betrieb bist du in der Pensionskasse. Und über 30’240 Franken im Jahr verlieren deine Eltern die Ausbildungszulage für dich. Wir gehen die Regeln der Reihe nach durch, mit den Zahlen für 2026 und den Quellen dazu. Einige Beträge hat der Bundesrat für 2027 schon erhöht, die neuen Werte nennen wir jeweils mit.
Wie viele Stunden darfst du als Student arbeiten?
Wenn du Schweizerin oder Schweizer bist oder eine C-Bewilligung hast, setzt dir kein Gesetz eine eigene Grenze für Studierende. Es gelten die gleichen Regeln wie für alle Angestellten: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt bei 45 Stunden für Büro, Industrie und grosse Detailhändler und bei 50 Stunden in den übrigen Betrieben (Arbeitsgesetz Art. 9). Die echte Grenze ist dein Stundenplan.
Wie viel Studierende tatsächlich arbeiten, zeigt die Erhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) von 2024. 72 Prozent der Studierenden an Schweizer Hochschulen arbeiten neben dem Studium. Die meisten davon in kleinen Pensen: 61 Prozent der Erwerbstätigen kommen aufs Jahr gerechnet auf höchstens 40 Prozent (BFS). Im Durchschnitt aller Studierenden fliessen 10,4 Stunden pro Woche in den Job und 33,3 Stunden ins Studium.

Das Alter macht den grössten Unterschied. Bis 20 arbeitet nur gut ein Drittel, im Schnitt 2,8 Stunden pro Woche. Bei den ältesten Studierenden sind es 19,1 Stunden. Ab etwa 26 Jahren decken Studierende laut BFS den grösseren Teil ihrer Ausgaben mit eigenem Lohn, vorher kommt mehr als die Hälfte von der Familie. Mit einer Bewilligung zur Ausbildung kannst du dein Pensum allerdings nicht frei wählen.
Ausländische Studierende: 15 Stunden im Semester
Mit einer Bewilligung B zur Ausbildung gilt im Semester eine Obergrenze von 15 Stunden pro Woche, egal ob du aus der EU kommst oder aus einem Drittstaat. Der Unterschied liegt im Weg dorthin. Der Kanton St. Gallen fasst die Regeln in seinem Merkblatt zum Nebenerwerb so zusammen:
| Deine Bewilligung | Im Semester | In den Semesterferien |
|---|---|---|
| Schweizer Pass oder C | kein Limit ausser Arbeitsgesetz | kein Limit ausser Arbeitsgesetz |
| B zur Ausbildung, EU/EFTA | bis 15 Std., ohne neues Gesuch | Vollzeit auf Gesuch |
| B zur Ausbildung, Drittstaat | bis 15 Std., erst nach 6 Monaten, mit Bewilligung | Vollzeit auf Gesuch, mit Einverständnis der Hochschule |
Mit einem Pass aus der EU oder der EFTA brauchst du für bis zu 15 Stunden kein neues Gesuch. Ob du Ferienarbeit über 15 Stunden beantragen oder nur melden musst, regelt jeder Kanton etwas anders: St. Gallen verlangt ein Gesuch, im Kanton Zürich ist sie laut Merkblatt der Zürcher Hochschule der Künste melde- und bewilligungsfrei. Arbeitest du im Semester regelmässig mehr, brauchst du eine Bewilligung für Erwerbstätige. Auf die hast du als EU- oder EFTA-Bürgerin einen Anspruch.
Für Studierende aus Drittstaaten steht die Regel in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE):

Vier Bedingungen also, und bei dreien hängst du von anderen ab. Die Hochschule bestätigt, dass der Job dein Studium nicht verzögert. Der Arbeitgeber stellt das Gesuch beim Migrationsamt, bevor du anfängst (Art. 38 VZAE). Und Lohn und Arbeitsbedingungen müssen orts-, berufs- und branchenüblich sein (AIG Art. 22). Laut St. Gallen braucht auch jeder Stellenwechsel eine neue Bewilligung. Eine Ausnahme von der Wartefrist gibt es dort für Masterstudierende mit ausländischem Bachelor im gleichen Fach, wenn sie am eigenen Institut arbeiten. Die ZHdK rechnet für das Verfahren mit mindestens drei Monaten. Plane deine Jobsuche also früh, und arbeite keinen Tag, bevor die Bewilligung da ist. Was für Praktika und für die Zeit nach dem Abschluss gilt, erklären wir in unserem Beitrag zum Praktikum für Ausländer.
Fünf Beträge, die du kennen solltest
Die Stunden sind die eine Grenze, das Geld die andere. Fünf Beträge entscheiden, was bei einem Studentenjob abgezogen wird, was du selbst einzahlen musst und was deine Familie verliert.

Die ersten beiden betreffen die AHV, und dort lohnt sich ein genauer Blick.
AHV: warum 5’000 Franken die wichtige Zahl sind
Sobald du einen Lohn hast, zahlst du ab dem 1. Januar nach deinem 17. Geburtstag AHV, IV und EO: 5,3 Prozent vom Lohn, der Betrieb legt gleich viel dazu (Merkblatt 2.01). Bei kleinen Löhnen gibt es eine Ausnahme. Verdienst du bei einem Arbeitgeber höchstens 2’500 Franken im Kalenderjahr, werden die Beiträge nur erhoben, wenn du es verlangst (AHVV Art. 34d). Für Arbeit in Privathaushalten, etwa Babysitten oder Putzen bei einer Familie, gilt das nicht: Dort sind Beiträge immer fällig. Ausgenommen sind nur Personen bis Ende des Jahres, in dem sie 25 werden, wenn sie bei einem Haushalt höchstens 750 Franken im Jahr verdienen. Immer abgerechnet wird auch bei Theatern, Orchestern, Chören, Radio, Fernsehen und anderen Medien, Designfirmen, Museen und Kunstschulen.
Die zweite Regel kennen viele nicht. Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz müssen ab dem 1. Januar nach ihrem 20. Geburtstag mindestens 530 Franken im Jahr an die AHV zahlen, auch ganz ohne Job, plus Verwaltungskosten von höchstens 5 Prozent (Merkblatt 2.10). Die Rechnung kommt von der Ausgleichskasse am Sitz deiner Hochschule oder direkt von der Hochschule. Beiträge aus deinem Lohn werden angerechnet, und zwar inklusive Arbeitgeberanteil. Erreichen sie zusammen 530 Franken, zahlst du nichts mehr, sonst nur die Differenz. Die AHV rechnet selbst vor, dass 530 Franken einem Bruttolohn von 5’000 Franken entsprechen (Merkblatt 2.03). Ab 2027 steigt der Mindestbeitrag auf 541 Franken (Bundesrat, Oktober 2026), nach unserer Rechnung entspricht das gut 5’100 Franken Lohn.
Zwei Beispiele, gerechnet mit den Zahlen für 2026. Ein Sommerjob mit 3’000 Franken Lohn bringt 318 Franken Beiträge, du zahlst also noch 212 Franken nach. Bei einem Nebenjob mit 2’000 Franken im Jahr lohnt es sich, die Beiträge zu verlangen: Dann gehen 212 Franken an die AHV, 106 davon trägt der Betrieb. Du zahlst 106 Franken über den Lohn und 318 Franken an die Ausgleichskasse, zusammen 424 statt 530 Franken. Und jedes Jahr ohne Beiträge ist eine Lücke, die später die Rente kürzen kann. Ab dem Jahr nach deinem 25. Geburtstag richtet sich der Beitrag für Studierende ohne Job übrigens nach Vermögen und Renteneinkommen, nicht mehr nach dem Mindestbeitrag. Neben der AHV zieht der Betrieb auch Steuern ab, aber nur in bestimmten Fällen.
Steuern auf dem Studentenlohn
Dein Lohn ist Einkommen und wird besteuert, auch wenn du noch nicht volljährig bist: Für Einkünfte aus Arbeit werden Kinder selbstständig besteuert (DBG Art. 9). Viel ist es bei kleinen Löhnen selten. Bei der direkten Bundessteuer zahlen Alleinstehende 2026 auf die ersten 15’200 Franken steuerbares Einkommen nichts, und Steuerbeträge unter 25 Franken werden gar nicht erhoben (ESTV, Tarif 2026). Rechnerisch bleibt die Bundessteuer damit bis rund 18’400 Franken steuerbares Einkommen bei null. Steuerbar heisst: nach Abzügen wie AHV-Beiträgen und Berufskosten, dein Bruttolohn darf also höher sein.
Kanton und Gemeinde haben eigene Tarife, und dort fällt die Steuer je nach Wohnort früher oder später an. Wie viel es bei dir ist, rechnest du mit dem Steuerrechner der ESTV für deine Gemeinde aus. Heb den Lohnausweis jedes Betriebs auf, du brauchst ihn für die Steuererklärung.
Hast du keinen Schweizer Pass und keine C-Bewilligung, zieht der Betrieb in der Regel die Quellensteuer direkt vom Lohn ab (DBG Art. 83). Damit ist die Sache meist erledigt. Willst du Abzüge geltend machen, etwa Fahrkosten, kannst du eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen, bis zum 31. März des folgenden Jahres (DBG Art. 89a). Verpasst du die Frist, gibt es keine zusätzlichen Abzüge mehr. Wichtig: Wer diesen Antrag einmal stellt, wird danach jedes Jahr ordentlich veranlagt, bis die Quellensteuerpflicht endet (DBG Art. 89). Die Steuern betreffen nur dich, die nächste Grenze dagegen trifft deine Eltern.
30’240 Franken: die Grenze für die Ausbildungszulage
Solange du in Ausbildung bist, bekommen deine Eltern für dich eine Ausbildungszulage, bis Ende des Monats, in dem du 25 wirst. Das Bundesgesetz schreibt mindestens 268 Franken im Monat vor, viele Kantone zahlen mehr. Für die ersten beiden Kinder sind es 2026 zum Beispiel 268 Franken in Zürich, 310 in Bern, 325 in Basel-Stadt, 415 in Genf und 425 in der Waadt (BSV, Ansätze 2026).
Diese Zulage fällt weg, wenn dein Bruttolohn im Jahr 30’240 Franken übersteigt (Merkblatt 6.08). Die Grenze steht in der AHV-Verordnung: Nicht in Ausbildung ist, wer im Durchschnitt pro Monat mehr verdient als die maximale volle AHV-Altersrente (AHVV Art. 49bis). Die liegt 2026 bei 30’240 Franken im Jahr (BSV-Masszahlen), also 2’520 Franken im Monat. Gezählt wird dein ganzes Erwerbseinkommen, aus allen Jobs zusammen. Ab 2027 liegt die Maximalrente bei 2’560 Franken im Monat (Bundesrat, Oktober 2026), die Grenze steigt damit nach der gleichen Regel auf 30’720 Franken im Jahr.
Für die meisten Studierenden ist das weit weg. Wer aber neben dem Studium fast Vollzeit arbeitet, sollte nachrechnen: Ein paar hundert Franken über der Grenze kosten deine Familie rechnerisch im Kanton Zürich 3’216 Franken im Jahr, in der Waadt 5’100 Franken. Deine Eltern müssen solche Änderungen ihrem Arbeitgeber oder der Familienausgleichskasse melden, und zu Unrecht bezogene Zulagen müssen sie zurückzahlen. Damit wären die Beträge geklärt, bleibt der Vertrag selbst.
Kleine Pensen: Ferien, Krankheit und Mindestlohn
Ein Job mit vier Stunden pro Woche ist ein ganz normaler Arbeitsvertrag. Du hast also Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr, bis zum 20. Geburtstag auf fünf, bei kürzeren Jobs anteilig (OR Art. 329a). Bei Stundenlohn zahlen viele Betriebe die Ferien einfach mit jedem Lohn aus. Erlaubt ist das eigentlich nicht, denn Ferien dürfen während des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geld ersetzt werden (Art. 329d). Das Bundesgericht duldet es nur bei unregelmässiger Arbeit und nur, wenn der Ferienanteil im schriftlichen Vertrag als Betrag oder Prozentsatz steht und auf jeder Lohnabrechnung als Betrag ausgewiesen ist (BGE 129 III 493). «Ferien inbegriffen» genügt nicht. Rechnerisch sind vier Wochen Ferien auf 48 Arbeitswochen ein Zuschlag von 8,33 Prozent, fünf Wochen auf 47 Arbeitswochen 10,64 Prozent. Fehlt der Zuschlag auf der Abrechnung, kannst du den Ferienlohn nachfordern.
Bei Krankheit muss der Betrieb den Lohn nur weiterzahlen, wenn der Job mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate abgeschlossen wurde, im ersten Dienstjahr für drei Wochen (Art. 324a). Ein Sommerjob von genau drei Monaten fällt also durch.
Mindestlohn: Genf hat eine Sonderregel für Ferienjobs
Wo ein kantonaler Mindestlohn gilt, gilt er auch für Studentenjobs. In Genf sind das 2026 brutto 24.59 Franken pro Stunde, ab 1. Januar 2027 24.73 Franken, jeweils ohne Ferien- und Feiertagszuschlag (ge.ch). Für eingeschriebene Studierende gibt es dort aber eine eigene Regel: Gelegentliche Jobs in den Schul- und Semesterferien, höchstens 60 Tage im Kalenderjahr, dürfen mit 75 Prozent des Mindestlohns bezahlt werden (LIRT Art. 39K), nach unserer Rechnung 18.44 Franken pro Stunde, 2027 dann 18.55 Franken. Ausgenommen sind in Genf zudem Verträge mit Jugendlichen unter 18 Jahren. Welche Mindestlöhne in Basel-Stadt, Neuenburg, Jura, Tessin und der Stadt Luzern gelten, steht in unserem Beitrag zu Lohn und Rechten im Praktikum.
Versicherung: Unfall, Pensionskasse und Krankenkasse
Gegen Unfälle bei der Arbeit versichert dich der Betrieb immer. Arbeitest du bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche, bist du dort auch gegen Unfälle in der Freizeit versichert (UVV Art. 13), die Prämie dafür zieht der Betrieb dir vom Lohn ab, ausser er übernimmt sie freiwillig (UVG Art. 91). Arbeitest du weniger, zählt zusätzlich der Arbeitsweg als Berufsunfall, alle anderen Unfälle in der Freizeit laufen über deine Krankenkasse. Bist du über den Job voll gegen Unfälle versichert, kannst du die Unfalldeckung bei der Krankenkasse sistieren lassen und sparst Prämie (KVG Art. 8). Endet der Job, deckt die Krankenkasse Unfälle wieder, sobald der Schutz über den Arbeitgeber aufhört.
In die Pensionskasse kommst du erst ab einem Jahreslohn von mehr als 22’680 Franken bei einem Arbeitgeber (BVG Art. 2), ab 2027 von mehr als 23’040 Franken. Arbeitest du kürzer als ein Jahr, wird dein Lohn aufs Jahr hochgerechnet. Ein Ferienjob mit 2’000 Franken im Monat liegt so bei 24’000 Franken und damit darüber. Verträge von höchstens drei Monaten sind aber ausgenommen (BVV 2 Art. 1j). Mehrere kleine Jobs werden nicht zusammengezählt. Und bis zum Jahr nach deinem 24. Geburtstag deckt die Pensionskasse ohnehin nur Tod und Invalidität, fürs Alter sparst du erst danach. Dazu kommt die Arbeitslosenversicherung mit 2,2 Prozent, die Hälfte trägst du (AVIG Art. 3). Auf einer typischen Lohnabrechnung im Studentenjob gehen also 6,4 Prozent für AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung ab, ab acht Stunden pro Woche dazu die Prämie für Freizeitunfälle.
Studentenjob oder Praktikum in den Semesterferien?
Ein Studentenjob bringt Geld, ein Praktikum in den Semesterferien bringt oft beides: Lohn und Erfahrung im eigenen Fach. Für AHV, Steuern und Versicherung macht das keinen Unterschied, auch ein Praktikum ist meist ein befristeter Arbeitsvertrag mit AHV, Ferien und Unfallversicherung. Für Studierende aus Drittstaaten gilt aber ein eigener Weg: Ein Pflichtpraktikum während einer Vollzeitausbildung wird nach einer anderen Regel bewilligt und darf höchstens die Hälfte der Ausbildungsdauer ausmachen (Art. 39 VZAE).
Wenn du dich bewirbst, hilft dir unser Beitrag zum Motivationsschreiben.
Bevor du zusagst
Die meisten Fehler bei Studentenjobs passieren nicht beim Arbeiten, sondern beim Unterschreiben. Kläre deshalb vor dem ersten Tag, wie viele Stunden du pro Woche arbeitest, wie lange der Vertrag läuft und wie die Ferien bezahlt werden. Eine kurze Nachricht an den Betrieb genügt:
Guten Tag, vielen Dank für die Zusage. Bevor ich unterschreibe: Wie viele Stunden pro Woche sind vorgesehen, und läuft der Vertrag befristet oder unbefristet? Ist der Ferienlohn im Stundenlohn enthalten, und mit welchem Prozentsatz steht er im Vertrag und auf der Lohnabrechnung? Ich habe eine Bewilligung B zur Ausbildung und brauche für mehr als 15 Stunden im Semester eine Bewilligung. Freundliche Grüsse
Den letzten Satz lässt du weg, wenn er nicht auf dich zutrifft. Rechne danach dein Jahrestotal aus allen Jobs zusammen und leg es neben die fünf Beträge oben: Liegst du knapp unter 5’000 Franken, verlang bei kleinen Jobs die AHV-Beiträge. Liegst du in der Nähe von 30’240 Franken (2027: 30’720), sprich mit deinen Eltern. Praktikumsstellen findest du bei uns nach Ort, etwa in Basel, Lausanne, Luzern oder Winterthur.
Häufige Fragen
- Zählen mehrere kleine Jobs bei der AHV-Grenze von 2’500 Franken zusammen?
- Nein. Die Grenze gilt für jeden Arbeitgeber einzeln. Für den Mindestbeitrag von 530 Franken (ab 2027: 541 Franken) zählen dagegen alle Beiträge zusammen, die über deine Jobs im Jahr bezahlt wurden. Lass dir deshalb von jedem Betrieb eine Bescheinigung oder den Lohnausweis geben.
- Muss ich mit 19 schon AHV zahlen, wenn ich nur studiere?
- Nein. Ohne Job beginnt die Beitragspflicht am 1. Januar nach deinem 20. Geburtstag. Sobald du einen Lohn hast, zahlst du aber schon ab dem 1. Januar nach deinem 17. Geburtstag mit, über den Abzug auf der Lohnabrechnung.
- Darf ich mit einer Aufenthaltsbewilligung zur Ausbildung selbstständig arbeiten?
- Mit einem Pass aus der EU oder der EFTA brauchst du dafür laut dem Merkblatt der Zürcher Hochschule der Künste keine Arbeitsbewilligung, musst dich aber bei der Ausgleichskasse anmelden und zeigen, dass du davon leben kannst. Aus einem Drittstaat ist eine selbstständige Nebentätigkeit mit dieser Bewilligung nicht möglich. Frag im Zweifel beim Migrationsamt deines Kantons nach.
- Gilt der AHV-Mindestbeitrag auch für ausländische Studierende?
- Ja, wenn du in der Schweiz deinen zivilrechtlichen Wohnsitz hast. Hältst du dich nur zum Studieren hier auf und hast hier keinen Wohnsitz, musst du den Mindestbeitrag nicht zahlen. Ob das auf dich zutrifft, klärt die Ausgleichskasse am Sitz deiner Hochschule.
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