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Zwischenjahr nach der Matura: Optionen und Geld 2027

Das Wichtigste zuerst

Ein Zwischenjahr nach der Matura schadet deinem Lebenslauf nicht, kann deine Familie aber Geld kosten. Die Ausbildungszulage deiner Eltern läuft nur weiter, wenn du innert vier Monaten weiterlernst oder wenn dein Jahr selbst als Ausbildung zählt: ein Zulassungspraktikum für die Fachhochschule oder ein Sprachaufenthalt mit Unterricht. Jobben und Reisen zählen nicht, RS und Zivildienst nur, wenn sie höchstens fünf Monate dauern und du direkt danach weiterlernst.

Das ist keine Kleinigkeit. Je nach Kanton geht es um 3’216 bis 5’724 Franken im Jahr (Ansätze 2026). Dazu kommt 2027 eine Änderung, die viele Pläne verschiebt: Die Sommer-RS beginnt neu Mitte August und endet kurz vor Weihnachten, überschneidet sich also fast mit dem ganzen ersten Semester. Unten stehen die Regeln dazu, was die einzelnen Wege bezahlen und welche Fristen für den Wiedereinstieg gelten.

Ab dem Maturatag läuft eine Uhr

Für die Familienzulagen ist deine Ausbildung mit der Matura beendet, auch wenn sie nur ein Zwischenziel ist, ausser du lernst innert vier Monaten weiter. Eine Pause danach zählt aber nur als Ausbildungszeit, wenn sie zwischen zwei Ausbildungen liegt und höchstens vier Monate dauert (AHVV Art. 49ter). Die Wegleitung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) rechnet angebrochene Monate mit: Vom 16. Juni bis zum 16. Oktober sind es bereits vier Monate (RWL, Rz 3133 bis 3135). Wer im Juni die Matura macht und im September studiert, ist auf der sicheren Seite. An der Universität Basel beginnen die Vorlesungen im Herbstsemester 2027 am 20. September (Semesterdaten).

Für Militär- und Zivildienst gilt eine eigene Grenze: Er unterbricht die Ausbildung nicht, wenn er höchstens fünf Monate dauert und du direkt danach weiterlernst. Wie streng das gemeint ist, zeigt ein Fall, den das Bundesgericht 2015 entschieden hat. Ein junger Mann bestand im Dezember 2013 die Matura. Im Januar und Februar machte er ein Pflegepraktikum, für diese zwei Monate zahlte die Familienausgleichskasse noch. Vom 10. März bis 11. Juli 2014 leistete er die RS, den Eignungstest für Medizin bestand er nicht, und am 15. September begann er ein Wirtschaftsstudium. Die Kasse stellte die Zulage ab März ein, das Aargauer Versicherungsgericht gab der Familie recht, das Bundesgericht der Kasse (Urteil 8C_611/2014). Die Lücke betrug sechseinhalb Monate. Das ist mehr als die vier Monate für Ferien und mehr als die fünf für den Dienst, und zusammenzählen darf man die beiden Grenzen nicht.

Die Zulage selbst ist nicht klein. Das Bundesrecht schreibt mindestens 268 Franken im Monat vor, viele Kantone zahlen mehr, und zwar bis zum Ende des Monats, in dem du 25 wirst (Merkblatt 6.08). Rechnet man ein Jahr Pause hoch, sieht das so aus:

Balkengrafik: Ausbildungszulage 2026 mal zwölf Monate je Kanton. Wallis 5724 Franken, Waadt 5100, Genf 4980, Zug 4620, Basel-Stadt 3900, Bern 3720, St. Gallen 3576, Aargau 3336, Luzern und Zürich je 3216, die nur das Bundesminimum zahlen.
Was eine Familie in zwölf Monaten ohne Ausbildungszulage verliert, für eines der ersten beiden Kinder. Quelle: BSV, Arten und Ansätze der Familienzulagen 2026, eigene Berechnung.

Eine zweite Grenze betrifft deinen Lohn. Verdienst du im Durchschnitt mehr als die maximale AHV-Altersrente, giltst du nicht als in Ausbildung (AHVV Art. 49bis). 2026 sind das 2’520 Franken im Monat, 2027 steigt die Grenze mit der Rente auf 2’560 Franken (Bundesrat, Oktober 2026). Fällt die Zulage weg, müssen deine Eltern das ihrem Arbeitgeber oder der Kasse von sich aus melden, sonst zahlen sie später zurück. Welche Pläne die Zulage behalten, zeigt die Übersicht:

Diagramm mit fünf Plänen nach einer Matura im Juni 2027. Die Zulage läuft weiter beim direkten Studium, beim FH-Zulassungspraktikum und beim Sprachaufenthalt mit Kurs, aber endet Ende Juni 2027 bei Sommer-RS mit Job und bei 180 Tagen Zivi.
Fünf Beispielpläne und ihre Wirkung auf die Ausbildungszulage. Quellen: AHVV Art. 49bis und 49ter, BSV-Wegleitung RWL, Bundesgericht 8C_611/2014, RS-Daten des Kantons Aargau.

Das Praktikum, das als Ausbildung zählt

Ein Praktikum zählt als Ausbildung, wenn eine Schule es für die Zulassung verlangt. Genau das tun die Fachhochschulen: Mit einer gymnasialen Matura brauchst du für ein FH-Bachelorstudium mindestens ein Jahr Arbeitswelterfahrung in einem verwandten Beruf (HFKG Art. 25). Das BSV erkennt ein solches Praktikum ausdrücklich als Ausbildung an, weil es reglementarisch für die Zulassung vorausgesetzt ist (RWL, Rz 3121).

Was als Arbeitswelterfahrung gilt, legt jede Fachhochschule fest. Die Hochschule Luzern verlangt für ihre Wirtschaftsstudiengänge eine Anstellung zu 100 Prozent und mindestens sechs Monate am Stück im selben Betrieb. Ein reiner Telefondienst im Callcenter oder ein Ferienjob zählt nicht (HSLU, Zulassungspraktikum). Die Details unterscheiden sich je nach Studiengang, prüf sie deshalb, bevor du einen Vertrag unterschreibst.

Auch ohne FH-Pflicht kann ein Praktikum zählen, wenn es für eine bestimmte Ausbildung faktisch nötig ist, du diese Ausbildung zu Beginn des Praktikums wirklich anstrebst und das Praktikum im selben Betrieb höchstens ein Jahr dauert (Rz 3122). Ein Beispiel ist das Pflegepraktikum vor dem Medizinstudium, das mehrere Universitäten verlangen. Ein Praktikum, das dir nur die Berufswahl erleichtern oder die Chancen auf eine Stelle verbessern soll, zählt dagegen nicht (Rz 3123). Ein «Schnupperjahr» in einer Agentur ist also Arbeit, keine Ausbildung.

Beim Lohn kommt die Grenze von oben ins Spiel. Der Kaufmännische Verband empfiehlt für ein Praktikum nach dem Gymnasium mindestens 2’100 Franken, dreizehnmal im Jahr (KFMV, Lohnempfehlungen). Auf zwölf Monate verteilt sind das 2’275 Franken, klar unter der Grenze. Die HSLU nennt für ihre eigenen Praktika einen Monatslohn zwischen 2’000 und 2’500 Franken, ebenfalls mit 13. Monatslohn. Am oberen Ende ergibt das im Schnitt 2’708 Franken und liegt damit über der Grenze von 2026 und 2027. Dann zählt das BSV die Praktikumsmonate gesondert, und die Zulage fällt für diese Monate weg (Rz 3129). Rechne also nach, bevor du über ein paar hundert Franken mehr verhandelst. Was dir beim Lohn sonst zusteht, steht in unserem Beitrag zu Lohn und Rechten im Praktikum.

Damit die Kasse nicht zweifelt, hilft eine schriftliche Bestätigung der Fachhochschule. Eine kurze Mail an das Studiensekretariat genügt:

Guten Tag, ich habe im Juni 2027 die gymnasiale Matura abgeschlossen und möchte im Herbst 2028 den Bachelor in Betriebsökonomie beginnen. Von August 2027 bis Juli 2028 arbeite ich zu 100 Prozent als Praktikantin bei der Muster AG im Rechnungswesen. Ist eine kurze schriftliche Bestätigung möglich, dass dieses Praktikum die verlangte Arbeitswelterfahrung erfüllt? Ich brauche sie für die Familienausgleichskasse meiner Eltern. Freundliche Grüsse

Offene Stellen findest du bei uns nach Ort, etwa in Bern, Luzern oder im Kanton St. Gallen. Wie du dich mit wenig Erfahrung überzeugend bewirbst, erklärt unser Beitrag zum Motivationsschreiben. Wer Militärdienst leisten muss, plant das Praktikum aber um die RS herum, und deren Daten ändern sich.

Die neuen RS-Daten ab 2027

Ab 2027 starten die Rekrutenschulen Mitte Februar und Mitte August. Die 18-wöchige Winter-RS dauert 2027 vom 15. Februar bis 18. Juni, die Sommer-RS vom 16. August bis 17. Dezember. 2028 sind es der 14. Februar bis 16. Juni und der 14. August bis 15. Dezember. Der Kanton Aargau hat die Daten veröffentlicht:

Tabelle des Kantons Aargau zu den Rekrutenschulen von je 18 Wochen: 2027 vom 15.02. bis 18.06. und vom 16.08. bis 17.12., 2028 vom 14.02. bis 16.06. und vom 14.08. bis 15.12., Durchdiener mit gleichem Start.
RS-Daten 2027 und 2028, je 18 Wochen. Quelle: ag.ch, gelesen 19. Oktober 2026.

Für dich heisst das je nach Maturjahr etwas anderes. Hast du die Matura 2026 gemacht und bist im Zwischenjahr 2026/27, passt die Winter-RS gut, denn die endet am 18. Juni 2027, das Herbstsemester beginnt im September. Machst du die Matura 2027, kollidiert die Sommer-RS mit dem ersten Semester. Du kannst dann entweder zuerst studieren und die RS später machen, oder du legst ein Zwischenjahr ein und kombinierst RS und Praktikum. Die Zulage ist bei diesem zweiten Weg in jedem Fall weg: Zwischen Matura und Studium liegen mehr als fünf Monate, und ein Durchdiener am Stück gilt ohnehin nicht als Ausbildung (Rz 3135).

Für Medizin gibt es einen eigenen Weg, der ganz ohne Zwischenjahr auskommt. Die Militärarzt-RS dauert zwölf Wochen, von Kalenderwoche 26 bis 37. Hast du den Eignungstest bestanden oder einen Studienplatz in Genf, Lausanne oder Neuenburg, beginnst du in Woche 38 das Studium. Für den Eignungstest in Woche 27 bekommst du Urlaub. Die Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Lausanne sowie die ETH Zürich anerkennen diese RS anstelle des Pflegepraktikums. Den Antrag stellst du schon bei der Rekrutierung, die drei bis zwölf Monate vor dem RS-Start stattfindet (Armee, Regellaufbahn Militärarzt).

Bezahlt wird die RS über den Erwerbsersatz (EO). Als Rekrut erhältst du 69 Franken pro Tag, ein Viertel des EO-Höchstbetrags von 275 Franken, egal ob du vorher gearbeitet oder die Schule besucht hast (Merkblatt 6.01). Versichert bist du im Dienst über die Militärversicherung (MVG Art. 1a). Wer statt der RS den Zivildienst wählt, muss anders rechnen.

Zivildienst: 180 Tage, die den Plan bestimmen

Hast du keine RS gemacht, leistest du im Zivildienst einen langen Einsatz von mindestens 180 Tagen (ZDV Art. 37). Insgesamt dauert der Zivildienst 1,5-mal so lange wie die Ausbildungsdienste, die du in der Armee noch leisten müsstest (ZDG Art. 8). Zugelassen bist du erst, wenn du den Einführungstag besucht und dein Gesuch danach bestätigt hast (Art. 18).

Der lange Einsatz ist das Herzstück deines Zwischenjahrs, und er hat Regeln. Du leistest ihn in einem einzigen Einsatzbetrieb, vorrangig in einem Schwerpunktprogramm des Bundesamts für Zivildienst, im Ausland oder beim Bundesamt selbst. Nach heutigem Recht darfst du ihn auf zwei Teile innerhalb von zwei Kalenderjahren aufteilen, und abgeschlossen sein muss er bis Ende des dritten Kalenderjahrs nach der Zulassung (ZDV Art. 39a). Am 14. Juni 2026 hat das Stimmvolk eine Änderung des Zivildienstgesetzes angenommen. Wer während der RS ein Gesuch stellt, muss den langen Einsatz danach schon im Jahr nach der Zulassung leisten, und alle Zivis leisten ab dem Jahr nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst (Bundesamt für Zivildienst, Faktenblatt, Bundeskanzlei, Korrektur). Ein Datum für das Inkrafttreten war bis Mitte Oktober 2026 nicht publiziert, Fedlex führt das Gesetz noch in der Fassung vom 1. Januar 2025.

Für das Geld sorgen zwei Stellen. Für so viele Tage, wie eine RS gedauert hätte, bekommst du denselben Erwerbsersatz wie ein Rekrut (EOG Art. 9). Der Einsatzbetrieb zahlt dir ein Taschengeld in der Höhe des Soldes, verpflegt dich und stellt dir eine Unterkunft (ZDG Art. 29). Für die Zulage deiner Eltern ist der lange Einsatz am Stück aber zu lang: 180 Tage sind sechs Monate, die Grenze liegt bei fünf. Ein Sprachaufenthalt dagegen kann die Zulage retten.

Sprachaufenthalt und Au-pair: vier Lektionen pro Woche

Ein Sprachaufenthalt oder ein Au-pair-Jahr zählt als Ausbildung, wenn du in einem anderssprachigen Gebiet mindestens vier Lektionen Unterricht pro Woche besuchst (RWL, Rz 3125; AHVV Art. 49bis Abs. 2). Das gilt nicht nur für Australien oder Spanien. Nach dem Wortlaut erfüllt auch ein Welschlandjahr als Au-pair in der Romandie die Regel, wenn ein Sprachkurs dazugehört. Ohne Kurs bleibt es Arbeit und Reise.

Lass dir vom Sprachschul- oder Kursanbieter schriftlich geben, wie viele Lektionen du pro Woche besuchst. Und kündige deine Krankenkasse nicht. Solange du in der Schweiz Wohnsitz hast, bleibst du versichert, und die Grundversicherung zahlt Notfälle im Ausland bis zum doppelten Betrag, der in der Schweiz vergütet würde (KVV Art. 36). Was darüber liegt, deckt nur eine Zusatzversicherung. Bei der Zulage vermuten die Kassen bei einer Ausbildung im Ausland bis zu fünf Jahre lang, dass du deinen Wohnsitz in der Schweiz behältst. Eine gekündigte Krankenkasse spricht aber gegen diesen Wohnsitz (FamZWL, Rz 301.1).

Jobben, reisen, Freiwilligenarbeit

Ein Jahr mit Job, Reise oder Freiwilligeneinsatz ist für die Zulage keine Ausbildung. Das heisst nicht, dass es schlecht ist. Viele Maturandinnen und Maturanden sparen so Geld fürs Studium oder finden heraus, was sie studieren wollen. Es heisst nur, dass deine Eltern ab dem Monat nach der Matura keine Zulage mehr bekommen, wenn die Pause länger als vier Monate dauert.

Zwei Dinge musst du in diesem Jahr selbst regeln. Erstens die Unfallversicherung. Arbeitest du mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Betrieb, bist du über ihn auch in der Freizeit gegen Unfälle versichert (UVV Art. 13). Endet der Job, läuft dieser Schutz am 31. Tag nach dem letzten Lohn aus. Du kannst ihn beim Versicherer des Betriebs mit einer sogenannten Abredeversicherung um bis zu sechs Monate verlängern (UVG Art. 3). Danach deckt wieder die Krankenkasse deine Unfälle. Melde ihr das selbst, sonst verlangt sie die Prämie samt Verzugszins nachträglich (KVG Art. 8 und 10).

Zweitens die AHV, sobald du 20 bist. Ab dem 1. Januar nach deinem 20. Geburtstag zahlst du Beiträge, auch ohne Lohn, mindestens 530 Franken im Jahr, ab 2027 541 Franken (Merkblatt 2.03). Wie sich das mit einem Nebenjob verrechnet, haben wir im Beitrag zu Studentenjobs ausgerechnet. Bleibt die Frage, wann du dich für danach anmelden musst.

Fristen für den Wiedereinstieg

Ein Zwischenjahr ist nur dann ein Jahr, wenn du die Anmeldung fürs Studium nicht verpasst. Die meisten Fristen liegen mitten in deinem Zwischenjahr, oft während du im Ausland oder im Dienst bist. An der Universität Basel musst du dich mit Schweizer Matura für das Herbstsemester 2027 bis zum 30. April 2027 anmelden. Für einen Start im Frühjahrssemester 2027 gilt dort der 30. November 2026 (Uni Basel, Anmeldefristen). Andere Hochschulen haben ähnliche, aber nicht dieselben Daten.

Für Medizin ist die Frist viel früher: Die Anmeldung läuft von Anfang Dezember bis 15. Februar über swissuniversities, das Studium beginnt im Herbst (UZH, Medizin). Bei den Fachhochschulen kommen eigene Eignungsabklärungen und die Bestätigung deines Praktikums dazu. Trag dir diese Daten am ersten Tag deines Zwischenjahrs ein, nicht im März.

So planst du dein Jahr

Fang beim Ziel an, nicht bei der Auszeit. Willst du an eine Fachhochschule, ist ein Zulassungspraktikum der Weg, der dir Erfahrung, Lohn und deiner Familie die Zulage bringt. Für die Universität und den Militärdienst prüfst du, ob die Winter-RS oder ein späterer Dienst besser passt. Und willst du eine Sprache lernen, wähl einen Aufenthalt mit mindestens vier Lektionen Unterricht pro Woche.

Danach geht es um drei kurze Gespräche. Deine Eltern fragen beim Arbeitgeber oder bei der Familienausgleichskasse nach, ob dein Plan als Ausbildung zählt, bevor du zusagst. Du klärst mit der Hochschule, was sie als Praxis anerkennt. Und wer dienstpflichtig ist, legt die RS oder den Zivildienst früh fest. Wer sich danach für ein Praktikum entscheidet, findet offene Stellen in Basel, Lausanne und vielen weiteren Orten.

Häufige Fragen

Gilt die Vier-Monats-Regel auch nach der Berufsmatura?
Ja. Auch nach der Berufsmatura kann eine Pause von höchstens vier Monaten noch als Ausbildungszeit zählen, wenn die nächste Ausbildung direkt daran anschliesst. Dauert die Pause länger, gilt die Ausbildung mit dem Abschluss als beendet, und die Zulage fällt bis zum Neubeginn weg.
Ab wann bekommen meine Eltern die Zulage wieder?
Ab dem Monat, in dem du die neue Ausbildung tatsächlich beginnst. Massgebend ist der Start der Vorlesungen, nicht das Datum der Immatrikulation. Deine Eltern melden den Beginn ihrem Arbeitgeber oder der Familienausgleichskasse. Vergessene Zulagen können sie bis fünf Jahre rückwirkend verlangen.
Verliere ich im Zwischenjahr auch eine Waisenrente?
Die Waisenrente der AHV und die Kinderrente folgen denselben Regeln wie die Ausbildungszulage. Die Wegleitung des Bundesamts für Sozialversicherungen wendet die Vier-Monats-Regel, die Fünf-Monats-Regel für Militär und Zivildienst und dieselbe Lohngrenze an. Ein Jahr ohne anerkannte Ausbildung unterbricht deshalb auch die Rente.
Muss ich im Zwischenjahr AHV-Beiträge zahlen?
Ab dem 1. Januar nach deinem 20. Geburtstag schon, auch ohne Einkommen. Der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige beträgt 2026 530 Franken im Jahr, 2027 steigt er auf 541 Franken. Wer arbeitet, deckt ihn meist schon über die Abzüge vom Lohn.

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